Stellen Sie sich das einmal bildlich vor: Sie blicken auf ihren Lohnzettel und sehen keinerlei Abzüge! Weder von der Steuer noch von den Sozialkassen. Schauen Sie auf Ihren jetzigen Auszug. Das was in der Sparte Steuern steht können sie einfach dazuzählen. Das ergibt ihr neues netto.
Die Sozialabgaben werden weiterhin abgeführt, aber vollständig vom Unternehmen. Das ist ein nicht zu unterschätzender psychologischer Effekt. Wer keinerlei Abzüge hat, ist auch nicht neidisch. Ein Problem der Flat-Tax von Kirchhoff war, dass die Sozialisten ihm vorrechneten, dass Großverdiener mehr entlastet werden als Geringverdiener (was aufgrund tausender Steuerschlupflöcher nicht mal so sein muss, viele Großverdiener zahlen gar keine Steuern).
Das liegt in der Natur der Sache. Bei Steuersenkungen muss immer der mehr profitieren, der mehr zahlt. Die 20 Prozent obersten Einkommnsbezieher zahlen schließlich 80 Prozent der Steuern. Wenn jemand noch Neid empfindet wenn er selber gar nichts zahlt muss er charakterlich schon ganz schön deformiert sein. Auf solche Wähler verzichten wir gerne.
Langfristig werden sich die oberen und unteren Gehälter in unserem Modell wahrscheinlich annähern. Da die oberen netto mehr entlastet werden, dürften tendenziell die Gehaltsforderungen im Vergleich zurückgehen.
Ist das nicht eine Mogelpackung, wenn die Sozialabgaben de facto schon heute von den Unternehmen bezahlt werden? Nein. Denn zukünftige eventuelle Steigerungen der Sozialabgaben gehen zu Lasten der Unternehmen. Solche Änderungen sind aber wesentlich stetiger als die schwer berechenbare Steuerpolitik. Als Ausgleich entfällt schließlich die Körperschaftssteuer und langfristig auch die Gewerbesteuer.
Um die Entlastung der Großverdiener im Vergleich zu den Geringverdienern nicht allzu groß werden zu lassen kann überlegt werden, ob die Beitragsbemessungsgrenze angehoben wird. Das hängt auch davon ab, wie schnell sich die Einspareffekte und die Zusatzeinnahmen aus dem Wirtschaftsboom bemerkbar machen. Verschwindet die Arbeitslosigkeit, werden die Sozialkassen extrem entlastet. Zusätzlich steigen die Einnahmen der Sozialkassen aus den von den Unternehmen für die Arbeitnehmer bezahlten Beiträgen.
Insgesamt ist eher ein Sinken der Sozialabgaben zu erwarten. Beispielsweise plädieren wir für die Abschaffung der gesetzlichen Krankenkassen. Der Beitrag wird in Zukunft dem Arbeitnehmer vom Unternehmen ausgezahlt und er sucht sich eine private Krankenkasse. Jede private Kasse muss einen Grundsicherungstarif anbieten. Über den Wettbewerb dürften die Kosten für den Grundtarif drastisch niedriger sein als die heutigen Beiträge. Gleichzeitg wird der Service über den Wettbewerb besser.
Menschen die heute so krank sind, dass sie keine Kasse nehmen würde, werden den privaten Kassen zugeteilt. Das ist nur ein finanzmathematisches Problem. Die Versicherungen berücksichtigen dies bei ihren Beitragsberechnungen.
In unserem System muss jedes Kind bei Geburt versichert werden. Dafür erhalten die Bürger im Rahmen des Bürgergeldes Gutscheine. In der Grundversicherung ist auch Arbeitsunfähigkeit abgesichert. Das heisst, NIEMAND wird aufgrund von Krankheit aus der Solidargemeinschaft ausgestoßen. Das entsprechende Risiko zur Zeit der Geburt ist gering und wird einfach im Beitrag berücksichtigt.
In unserem 0 – Steuern – Land muss niemand finanzielle Not erleiden. Da es Arbeitsplätze in Hülle und Fülle gibt, kann sich jeder Gesunde seinen Lebensunterhalt verdienen. Kranke werden von privaten Kassen exzellent versorgt.
Utopia ist möglich. Lassen Sie sich nicht das Gegenteil einreden.
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View Comments
Sehr geehrter Herr Janich
Ihrer Startseite entnehme ich wie folgt:
Null Steuern
Null Subventionen
Null Sozialabgaben für Arbeitnehmer
Ihrem eigentlichen Programm entnehme ich des weiteren:
"Die Sozialabgaben übernimmt in Zukunft komplett der Arbeitgeber. Im Moment der Umstellung bedeutet das keine Mehrbelastung für das Unternehmen. Es führt - wie auch jetzt – den gesamten Betrag an die Sozialversicherungen ab. Der Arbeitnehmeranteil wird also eingefroren. Der Bruttolohn, den der Arbeitgeber ausgeben muss bleibt gleich. "
Dazu stelle ich wie folgt fest:
Entweder das Unternehmen übernimmt wirklich in Zukunft komplett den gesamten Sozialversichungsbeitrag - dann steigt die Belastung der Unternehmen im Moment der Umsetllung um rund 20% bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen.
Oder aber - was Sie wohl meinen - der Beitrag des Arbeitnehmers bleibt auf der jetzigen Höhe eingefroren. Dann ist der Slogan ihrer Startseite - und zahlreiche Stellen der Webseite - schlicht falsch. Denn aktuell beträgt der Arbeitnehmerbeitrag rund 20% und würde auch bei Ihnen auf dieser Höhe verbleiben. Demnach ist die Aussage falsch, dass der Arbeitnehmer in ihrem Modell keine Sozialabgaben leistet.
Eine ehrliche wahrheitsgemäße Aussage ist natürlich gerade für eine Partei, die nicht so verlogen sein will wie die bestehenden, essenziell.
Ihr Erzengel Daniel!
Lieber Herr Erzengel, nach stundenlangen Diskussionen und viel Nachdenken sind wir zu dem Schluß gekommen, dass die Leute schon verstehen, was gemeint ist. Es ist oben ja ausführlichst erklärt.
Beim Unternehmen geht nach wie vor die volle Summe raus. Beim Mitarbeiter kommt die selbe Summe an wie vorher, zuzüglich der ersparten Lohnsteuer. Zukünftige Steigerungen (darum geht es eigentlich) trägt das Unternehmen. Insofern stimmt der Satz: In Zukunft zahlt der Arbeitnehmer keine Sozialabgaben mehr.
Ich danke Ihnen aber, dass ich das hier noch einmal darstellen konnte. Falls es irgendjemand noch nicht verstanden haben sollte, dann bitte hier einen Kommentar hinterlassen.
Herr Janich
Korrekterweise muss man dann sagen: Was bisher als Bruttolohn auf der Lohn-Abrechnung erscheint, wird ekakt um den bisherigen Arbeitnehmerbeitrag zu den SV gekürzt. Nur dann sind die obigen Aussagen korrekt. Dann ist in Ihrem Modell tatsächlich die Abgabenquote seitens des Arbeitnehmers gleich null.
im übrigen könnte es ja auch sein, dass es gar keine steigerungen der beiträge gibt. Zum einen wollen sie ja die ALV streichen, da es in Ihrem Modell gar keine Arbeitslosigkeit gibt. Zum anderen muss ohnehin das rentenalter drastisch hochgesetzt werden und die Krankenversicherung (gesetzlich) auf ein Minmum reduziert.
Wenn die Abgaben gestrichen werden wird ein gigantisches Potential geöffnet. Wenn die Löhne netto beibehalten werden, dann wird Arbeit so bilig, da steigt die Nachfrage nach Arbeit sofort an. Wenn der Unterschied zwischen eigenem Einkommen und dem Stundenlohn nahe Null ist, dann werden massenweise Handwerker gebraucht werden. Wir werden massenweise Hauspersonal einstellen. Viele Unternehmen werden Überstunden abbauen und Leute einstellen. Die Löhne werden steigen. Wo sollen all die Arbeitnehmer herkommen?
Die staatliche Bürokratie wird tausende von Arbeitskräften freisetzen. Im Steuerrecht wird ein gigantisches geistiges Potential freigesetzt. Ganze Stäbe an Steuerberatern, Lobbyisten und Richter werden freigesetzt. Die Entwicklungsabteilungen könnten die Leute bezahlbar einstellen. Die Unternehmer kümmern sich nicht mehr um die Staatsbürokratie sondern um die Geschäfte. Die Personalabteilungen würden viel Zeit sparen. Die restlichen Unternehmenssteuern müssten einfach und klar gestaltet werden.
Unser Steuerrecht braucht keine Reform, sondern eine völlige Neugründung. Dies wird jedoch keine Altpartei wollen. Dies kann nur eine junge Partei ohne Altlasten und ohne Lobbyverpflichtungen umsetzen.
Wozu noch Beiträge für die Sozialversicherung? Wäre es nicht besser einige Leistungen in die Steuer einzubauen? Dies würde weiter Verwaltungsaufgaben ersatzlos streichen. Und wie sieht es mit der Rückkoppelung auf den Leistungsempfänger aus? Wie wird er zum vernünftigen Handeln animiert? Was nichts kostet wird sofort in Anspruch genommen. Im Zweifel müsste man an Gutschriften bei nicht Beanspruchung denken. Ansonsten wäre die Basisversicherung eine staatliche Aufgabe. So wie wir es aus Großbritanien kennen.
Warum ist eigentlich in unserem Sozialversicherungssystem der Beitrag zur
Risikoabsicherung z.B. Krankheit oder Arbeitslosigkeit vom Einkommen abhängig
und nicht vom Risiko? Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist doch auch nicht
teurer, nur weil der Autofahrer ein höheres Einkommen erzielt.
Vorschlag für ein anderes System:
Krankenversicherung nur noch bei privater Versicherung (PKV)
Beitrag 100% Risikoabhängig ohne Berücksichtigung des Einkommens
Risikoprüfung erfolgt personenabhängig, z.B. sollten Raucher einen Aufschlag zahlen müssen
Jede PKV muss Standardtarif mit normierter Leistung anbieten
Höherversicherung gegen Aufpreis ist freiwillig möglich
Jeder Bürger muss eine PKV abschliessen
Wer sich den Standardtarif nicht selber leisten kann, wird aus Steuermitteln unterstützt
Ich würde gerne über die Ausgestaltung dieser Idee diskutieren.
Bei der ALV und RV ist die Abhängigkeit vom Einkommen immerhin noch dadurch zu rechtfertigen, dass die Leistung im "Schadensfall" auch von der Beitragshöhe abhängt. Die Krankenversicherung ist tatsächlich ein Systembruch. Man könnte auch darüber nachdenken, eine Minimalstversicherung für jeden hier legal lebenden Menschen aus Steuermitteln zu finanzieren und die ganze gesetzliche KV abzuschaffen, und alles andere per PKV zu regeln. Das wäre vom Verwaltungsaufwand her schonmal eine gigantische Entlastung.
Atheist: Die Vorschläge zur KV sind schon Bestandteil unseres Programmes - bis auf Risikoaufschläge für Raucher: wie soll man das überprüfen, wo hört man auf? Wir wollen ja nicht die staatliche Schnüffelei durch eine pivate alá Lidl ersetzen.
Jedes Kind muss versichert sein gegen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit. Dabei darf keine Gesundheitsprüfung stattfinden. Wenn keine Versicherung prüfen kann, ist es auch kein Problem. Jeder hat dasselbe mathematische Risiko, das einfach in die Prämie einfließt.
Natürlich muß "Das Gesundheitswesen" auf völlig neue Füße gestellt werden. Etwa so:
Das Deutsche Gesundheitswesen - Aufbruch zu neuen Ufern!
Wie das Gesundheitswesen in Deutschland saniert werden kann!
A. Der Ist-Zustand
l. Vorbemerkungen
„Gesundheit im weiteren Sinne", definiert die Weltgesundheitsorganisation (WHO), „ist der Zustand völligen körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Wohlbefindens."
Der Staat, der darauf abzielt, seiner Bevölkerung die Ziele der WHO zu ermöglichen, braucht dazu eine Reihe verschiedener Instrumente, die zugleich flexibel den sich ändernden Rahmenbedingungen folgen müssen.
Eine Stütze des Systems ist das sogenannte „Gesundheitswesen". Und dieses ist, durch wessen Schuld auch immer, in Deutschland nachhaltig in die Krise geraten.
In einer solchen Situation fehlt es gemeinhin nicht an „Rettern", die, gerufen oder nicht, die Probleme zu lösen glauben. Immer neue Rezepte überschwemmen das Land. Doch wo man auch hinschaut:
Unzufriedenheit aller Orten. Denn das Gesundheitswesen in Deutschtand ist seit Jahren dadurch geprägt, dass niemand mehr richtig mit dem vorhanden System leben kann. Fatalisten würden sagen:
„Dann ist ja alles in Ordnung. Ein Zustand, mit dem niemand so richtig leben kann, ist im Grunde genommen der beste Kompromiss!"
Wie erwähnt: In der Krisensituation gibt es dann überall, gerufen oder nicht gerufen, tatsächliche oder selbst ernannte Experten, die Lösungsansätze parat haben. Aber immer nur geprägt durch eigene Couleur, durch eigenen Standort im System und all zu oft beschränkt auf sehr einseitige Sichtweisen. Eines nämlich ist ihnen, den „Experten", sehr oft gemein: Sie wollen ihre eigene Position oder zumindest die ihrer Klientel zementieren. Und noch eines verbindet sie: Die Sichtweise immer nur der eigenen Probleme, die allzu oft auch noch von „Denkern" bereichert wird, die gänzlich außerhalb des Systems stehen, noch niemals zuvor auch nur einen einzigen Patienten behandelt haben.
So ist es denn auch nicht verwunderlich, dass von Seiten der „Fachleute“ bisher keine überzeugenden, in dieser Gesellschaft weitestgehend mit Freude aufgenommenen Vorschläge gibt. Zu sehr wird in den althergebrachten Klischees gedacht, werden Paradigmenwechsel nicht angestrebt. Man will offensichtlich „seine Ruhe haben".
Und den Politikern fehlt der Mut zu einem „großen Schlag", ihnen fehlt das Wissen und wohl auch das Wollen, solange alle Beteiligten einigermaßen still hatten.
Aber bei dem verwobenen System des real existierenden Gesundheitswesens wäre auch ein einzelner Schlag, so er nicht allumfassend ist, für eine Befreiung aus den Fesseln nicht ausreichend. Zu viele Köche mischen den Brei, zu viele Bäcker backen im eigenen Ofen.
Sie alle haben ihre ureigenen, durchaus entgegengesetzten Interessen, denen sie, neben ihrem Berufsethos, existenziell verpflichtet sind. Wobei es nicht einmal so sehr um die Rahmenbedingungen des Deutschen Gesundheitswesens geht. Diese sind gesellschaftlich weitgehend akzeptiert. Vielmehr sind es die finanziellen Probleme, die seit Jahrzehnten Kopfzerbrechen bereiten.
II. Die Beteiligten
Die beteiligten Akteure am Gesundheitswesen in Deutschland und deren Interessen sind namentlich zu benennen:
a.) Der Staat
„Über allem Gesundheitswesen aber schwebt der Staat“, könnte man die Position beschreiben, die die Bundesrepublik Deutschland einnimmt.
Ihr Standpunkt seit vielen Jahren, unter welcher Regierung auch immer, ist klar:
Hauptsache es funktioniert einigermaßen, macht keinen Ärger und kostet so wenig wie möglich.
Unverrückbare Standpunkte dabei:
Das Solidaritätsprinzip und die Grundsicherung für alle Staatsbürger dürfen nicht ausgehöhlt werden. Medizinischer Fortschritt muss in diesem Rahmen für alle Menschen des Landes erreichbar sein, „ausreichend", wie es das Sozialgesetzbuch formuliert.
b.) Die Krankenkassen
Ein Grundpfeiler des Medizinbetriebs sind bisher die Krankenkassen. Ob als sogenannte „gesetzliche" halbstaatlich organisiert oder als „Privatkassen", sie stehen einerseits scheinbar im Wettbewerb untereinander, sind aber andererseits in das enge Korsett des Sozialgesetzbuches und anderer Vorschriften eingebunden.
Darüber hinaus haben zusätzlich die Berufsgenossenschaften eine wichtige Funktion in der „Bezahlung" von Gesundheitsleistungen.
Neben den direkt im Spannungsfeld Gesundheit-Krankheit tätigen Versicherern tummeln sich im Umfeld unzählige Anbieter, die die Risiken abdecken aus Berufsunfähigkeit, Krankenhausaufenthalt, Unfällen und Invalidität sowie Rechtsschutz, um nur einige zu nennen, ohne deshalb die anderen für nicht erwähnenswert zu halten.
Auch die Interessenlage der Krankenkassen ist klar:
Sie möchten eine möglichst gute und effiziente Medizin auf dem Boden möglichst niedriger Beiträge bezahlen. Um das aus ihrer Sicht zu gewährleisten, streben sie an, soviel wie erreichbar Macht und Einflussmöglichkeiten im Gesundheitswesen aufzubauen. Dass sie dabei ihre Unabhängigkeit wahren und möglichst frei von Zwängen wirtschaften wollen, versteht sich beinahe von selbst. Ebenso ein Selbstgänger ist die Erkenntnis, dass sie peinlich genau auf Besitzstandswahrung bedacht sind. Fusionen stehen nicht auf dem Programm. Kein Vorstand einer Krankenkasse wird sich schließlich
freiwillig selbst abschaffen. Und klar ist auch, dass die Mitarbeiter soviel wie möglich an Lohn- und Gehaltssteigerungen auf ihrem Konto verbuchen sowie weitere soziale Wohltaten für sich in Anspruch nehmen wollen.
e.) Die Ärzte
Ein weiterer Eckpfeiler sind im System der Bundesrepublik die Ärzte.
Da ist zum einen die Fraktion der Niedergelassenen, dann die Gruppe der im Krankenhaus abhängig Beschäftigten und last not least eine Reihe von diversen Medizinern, die ihren Beruf bei Ämtern, Behörden, Versicherern, der chemischen Industrie oder bei sonstigen staatlichen und halbstaatlichen Stellen ausüben.
Die Interessenlage ergibt sich hier aus dem Berufsethos, gleichgültig, wo die Mediziner tätig sind. Dass Ethos gepaart sein soll mit einer „angemessenen" Bezahlung, sie durchaus bedingt, ist für diese Berufsgruppe eine pure Selbstverständlichkeit.
Die Ärzte wollen ihrem Beruf nachgehen, sie haben kein Interesse an Verwaltungsarbeit, zumindest von Haus aus kein oder kaum Interesse an Kostenminimierung und ähnlichem. Der Patient steht für sie im Vordergrund. Die Ärzte möchten sich keine Gedanken machen müssen über juristische Fallstricke und berufsbegleitende Bedrohungen anderer Art.
d.) Die Industrie
Auch die Industrie im weitesten Sinne findet im Medizinbetrieb ein anspruchsvolles, zugleich auch lukratives und wichtiges Betätigungsfeld. Ob dies nun die chemische Industrie ist, ob es die Apparatehersteller sind oder auch die Randunternehmen, die zum Beispiel Kompressionsstrümpfe oder Moorpackungen konfektionieren - alle brauchen einen funktionierenden Markt, um das eingesetzte Kapital rentierlich zu verzinsen. Ihr, wie es nicht selten geschieht, die ehrenwerte Motivationslage ihres Tuns abzusprechen, ist weder sachgerecht noch wirklich begründbar angesichts der Tatsache, dass in diesem Bereich ebenso ernsthafte Menschen mit ebenso hohen Ansprüchen arbeiten wie in anderen Bereichen des Medizinbetriebs auch.
Dass „die Industrie" nichts zu verschenken hat, durchaus einer Gewinnoptimierung zustrebt, ist in der Marktwirtschaft kapitalistischer Prägung durchaus der Normalfall. Dass dies so bleibt, daran arbeiten die Lobbyisten dieses Zweigs des Gesundheitswesens zumeist mit Erfolg.
e.) Die Versicherten
Schlussendlich seien „die Versicherten“ erwähnt, die Menschen als wichtigster Teil des Ganzen, um deren Integrität sich das Gesundheitswesen dreht.
Ihr Interesse ist, für möglichst wenig Geld möglichst viel an Gesundheitsleistung zu erhalten. Dabei existieren keine exakt konkreten Vorstellungen, was das eigentlich ist: „Gesundheitsleistung“. Sicher aber ist, global betrachtet, dass die Versicherten im Krankheitsfall optimale Behandlung erwarten. Deshalb dürfte ihnen weitestgehend gleichgültig sein, ob die erwartete optimale Behandlung nun „privat“, „auf Kasse", durch die Berufsgenossenschaft oder einen anderen Kostenträger finanziert wird, Hauptsache ist die optimale Behandlung, die zudem im rechten Preis-Leistungsverhältnis stehen muss.
Diesbezüglich haben die Versicherten freilich mehr und mehr das Gefühl entwickelt, dass sie Monat für Monat über ihre Beiträge das einzahlen, was andere, „clevere", dann wieder herausholen. Und so versucht dann ein jeder, möglichst „am Kuchen'“ zu partizipieren und seine eigenen Leistungen dem System wieder zu entziehen. Fälle, wo ein Versicherter wegen eines kleinen Abszesses am Oberschenkel, der leicht ambulant zu behandeln wäre, eine Krankenhauseinweisung verlangt, weil er doch „eine hohe Tagegeldversicherung habe und dringend einen neuen Fernseher benötige", sind sowohl Auswuchs des Systems wie zugleich auch kein Einzelfall.
B. Die Lösung
I. Vorbemerkungen
Wie aber kann eine Lösung der Probleme aussehen? Wie soll und muss grundsätzlich vorgegangen werden, um die Probleme in den Griff zu bekommen?
a. Forderungen
Die Umsetzung dreier Forderungen ist unverzichtbar.
1. Es muss ein Paradigmenwechsel erfolgen. Krankheit, Kranksein darf nicht länger -finanziell -attraktiv sein! Gesundheit muss - finanziell- attraktiv werden! Wer gesund ist, sich gesund erhält oder einfach nur Glück hat, nicht krank zu werden, darf nicht länger „der Dumme" sein, jedenfalls finanziell nicht.
2. Es muss ein Imagewechsel der Krankenversicherung erfolgen. Der Bürger, der Beitragszahler muss es wieder als attraktiv, zumindest aber als einsehbar empfinden, versichert zu sein. Es muss transparent werden, dass das gebrauchte Geld wirklich nur für Notwendiges, nicht aber für „teure Paläste der Krankenkassen“, für „hohe Honorare der ohnehin zu reichen Ärzte“, für „Unnötiges“ oder aber auch nur für den „Erholungs-Kur-Urlaub“ des Nachbarn verwendet wird, um einige Vorurteile zu nennen.
3. Es hat keinen Sinn, das zeigt die Vergangenheit dieses Gesundheitswesens, an einzelnen Symptomen des kranken Systems „herumzudoktern“. Wer wirklich etwas nachhaltig ändern will, der muss radikale umfassende Schnitte machen, sozusagen eine Revolution anzetteln.
b. Personelle Voraussetzungen
Natürlich bedarf dies besonderer Anstrengungen. Es bedarf ferner Persönlichkeiten und Fachleute, die alte liebgewordene Zöpfe abzuschneiden sich nicht scheuen. Die konfliktfähig und belastbar sind.
Die aber auch in das bestehende Geflecht nicht mit positiven Eigeninteressen involviert sind.
Hochdotierte Funktionäre, alle an dem bisherigen „Betrieb" pekuniär Partizipierenden (Gutachter, "Ökonomen", Journalisten, Berater, Kommentatoren, Vorstände der Berufsverbände, pensionierte Richter usw.) haben ihre eigene Existenzberechtigung gefunden, sonst hätten sie sich nicht wählen lassen, sich nicht in dieses System begeben. Sie werden sich nicht selbst abschaffen, sie schneiden nicht in den eigenen Geldbeutel, kratzen nicht an den lieb gewordenen Statussymbolen.
II. Finanzielle Lösungen
Die finanzielle Lösung des Problems Gesundheitswesen ist der entscheidende Parameter für den Erfolg eines geänderten Systems, für seine Akzeptanz in allen Bereichen des Gesundheitswesens. Denn die Rahmenbedingungen sind, wie erwähnt, in dieser Gesellschaft akzeptiert. Aber überall im System hadern verschiedene Interessengruppen mit der monetären Ist-Situation. Hier also muss der Angriff umfassend erfolgen.
a. Grundforderung
Vorweg geschickt sei dabei eine wesentliche Forderung:
Das Ergebnis einer radikalen Reform darf nicht teurer sein als das momentane System! Es würde sonst nicht akzeptiert. Es muss vielmehr dafür gesorgt werden, dass die vorhandenen Mittel sinnvoller eingesetzt werden.
b. Einzelschritte
Im engeren finanziellen Umfeld müssen daher viele Lösungsschritte gegangen werden. Die nun gewählte Reihenfolge impliziert keine Wertung der Wichtigkeit. Im Gegenteil: Alle Lösungsschritte sind gleich wichtig!
aa. Imagewechsel - Gesundheitskonto
Die Finanzierung des Gesundheitswesens muss auf eine neue Grundlage gestellt werden.
Bisheriger Ablauf: Wer gesund ist, freut sich darüber einerseits; aber andererseits ärgert er sich, dass er „nichts herausbekommt von dem vielen Geld", das er „eingezahlt" hat. Der Versicherte ist missgestimmt, er sieht von seinem sauer verdienten Einkommen viel zu viel in Richtung Krankenversicherung verschwinden. Er hat keinen positiven Lust-Gewinn aus dieser Situation. Dass sein Geld ihm Sicherheit gibt, merkt der Gesunde nicht, weil er auch nicht genau einschätzen kann, wo seine Beiträge nun eigentlich bleiben. Genau an diesen Stellen liegen entscheidende Schwachpunkte des derzeitigen Systems.
Hier muss ein gewichtiger Einschnitt in das System erfolgen, etwa dergestalt:
Wenn ein Baby geboren wird, zahlt der Staat z.B. einmalig € 25.000.- (inflationsbedingt muss die Summe fortgeschrieben werden) auf ein verzinslich zu führendes individuelles Gesundheitskonto ein. Hieraus werden die folgenden „Krankheitskosten" des Kindes, des Jugendlichen und dann Erwachsenen bezahlt.
Die Verzinsung wird angesammelt. Was über einen zu bestimmenden Zinssatz hinaus erwirtschaftet wird, kommt zum einen Teil der Krankenkasse -der einen „Grundkasse", die nachfolgend beschrieben wird- zugute und wird zum anderen Teil direkt an den Versicherten ausgezahlt.
Beiträge zur „Grund"-Krankenkasse werden erhoben wie bisher, wenn auch in verringerter Höhe; es wird freilich zuerst immer wieder das individuelle "Gesundheits"-Konto aufgefüllt und ausgeglichen, bevor die Beiträge „in den großen Topf" der Grundkasse wandern.
Über den Stand des Kontos bekommt der Bürger regelmäßig eine schriftliche Information.
Was am Ende eines Menschenlebens übrig ist, wird dem Erbe zugeschlagen. Auch Beleihungsmöglichkeiten zu Lebzeiten sind denkbar. Weitere mögliche positive Teilhabe des Staatsbürgers an seinem Gesundheitskonto ist auszuloten.
Die Finanzierung dieser „Gesundheitskonten" wird im Folgenden noch dargestellt.
Verschlingt eine Erkrankung höhere Mittel, als auf dem Gesundheitskonto des Patienten angesammelt sind, dann werden diese „aus dem großen Topf“ der Grundkasse bezahlt.
bb. Gesundheit und Lohn/Gehalt
Weitere wichtige Maßnahme: Gesundheit muss sich ebenfalls beim Einkommen des Bürgers
bemerkbar machen.
Aber nicht, indem Krankheit bestraft wird zum Beispiel dadurch, dass die Lohnfortzahlung für die
ersten drei Tage der Erkrankung fortfällt.
Gesundheit muss positiv sanktioniert werden. In die Arbeits- bzw. Tarifverträge wird ein Passus
eingearbeitet, wonach bei Gesundheit des Arbeitnehmers die Lohnerhöhung für die kommende
Laufzeit kräftiger ausfällt.
Solche Regelungen sind insbesondere auch für Branchen (bis hinein in den Staatsdienst) interessant,
die einen hohen Krankenstand aufweisen.
Wenn die Krankheitsquote sinkt, steigt die Produktivität bzw. die Effizienz der Arbeit.
Dieses Vorgehen hätte zudem den Vorteil, dass die Arbeitgeber intensiver darüber nachzudenken
hätten, warum eigentlich der Krankenstand in ihrer Branche so hoch sein könnte.
Wer das Risiko seiner Erkrankung, beim Lohnfortschritt infolge Erkrankung kleinere Margen in Kauf
nehmen zu müssen, absichern will, kann dies privat tun.
cc. Finanzierung Gesundheitskonto
Zur Finanzierung des Gesundheitskontos:
Ausgehend von rund 770 000 Geburten in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1999 und ohne Berücksichtigung der Jahr für Jahr sinkenden Geburtenrate ergäben die vorstehenden Überlegungen pro Jahr einen Finanzbedarf von rund 20 Mrd. Euro, etwa zehn Prozent der Kosten des Deutschen Gesundheitswesens.
Diese rund 20 Mrd. Euro werden folgender Maßen kompensiert
aaa. Abschaffung Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen
Alle siebzehn Ärztekammern und dreiundzwanzig Kassenärztlichen Vereinigungen werden
abgeschafft.
Das ist auch kein Vertust, denn diese Institutionen haben sich in den vergangenen Jahrzehnten nicht
bewährt; im Gegenteil haben sie den Marsch in die Krise nicht aufzuhalten vermocht.
Die eingesparten Kosten in Höhe vieler Milliarden Euro kommen dem „Gesundheitskonto" zugute.
Die Aufgaben der Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen werden vom Staat
übernommen. Er verfügt bereits über den nötigen Sachverstand. Dieser ist angesiedelt beim
Bundesamt für das Versicherungswesen, namentlich bei dessen „Prüfdienst Krankenversicherung“.
bbb. Abschaffung der Krankenkassen
Abschaffung von hunderten von Krankenkassen mit ihrem riesigen aufgeblähten Verwaltungsapparat und Schaffung einer einzelnen „Grundkasse", die ebenfalls beim Bundesamt für das Versicherungswesen angegliedert wird.
Auch in diesem Bereich werden viele Milliarden Euro frei.
ccc- Versicherungspflicht für alle Staatsbürger
Abschaffung darüber hinaus der Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht bei Privatversicherungsvertrag mit der Konsequenz weiterer hoher Einnahmen. Gleiches gilt auch für Rentner. Hier muss eine Zahlpflicht etabliert werden, über deren Ausgestaltung diskutiert werden muss.
Jeder Bürger ist ohne Ausnahme versichert in der Grundversorgung!
Zur Vermeidung von „Medizin zweiter Klasse“ darf es im Bereich „Grundversorgung“ keine privaten Versicherungsleistungen und „Privat-Ärzte" mehr geben.
Es gibt nach Definition der „Grundversorgung“ genügend weitere Bereiche der Medizin, in denen „privat" liquidiert werden wird.
Im übrigen werden, weil dieses Modell des deutschen Gesundheitswesens zu Effizienz und Kostensenkung führen wird, die einzelnen ärztlichen Leistungen endlich betriebswirtschaftlich korrekt bezahlt werden können, so dass „private" Leistungserbringung im „Grundbereich" auch nicht mehr Not tut.
ddd. Abschaffung der Berufsgenossenschaften
Abschaffung zudem der Berufsgenossenschaften mit ihrem hohen Verwaltungsaufwand ohne Verzicht auf deren Beiträge. Die Verwaltung erfolgt bei der „Grundkasse“, hier laufen die Beiträge und Kosten auf.
eee. Einheitliche Gebührenordnung
Zur Kostenoptimierung und damit Einsparung von Geldern gehört der Verzicht auf die Aufspaltung der
Honorare in verschiedene Gebührenordnungen.
Eine einzige Gebührenordnung reicht aus.
Der Patient selbst bekommt grundsätzlich die Rechnung in regelmäßigen Abständen, die er prüft,
gegenzeichnet und bei der „Grundkasse" zur Bezahlung einreicht. Von dort wird das Honorar direkt
überwiesen.
fff. Definition Grundleistungskatalog
Schluss sein muss des weiteren mit der Tatsache, dass bisher nahezu Alles aus der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt wird.
Einmal abgesehen davon, dass Leistungen wie Mutterschaftsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall grundsätzlich auf den Prüfstand der „Krankheitskosten" gehören, wird die umfassende Leistungspflicht der Krankenkassen mit der „Solidarität'' der Krankenversicherung begründet. Dies mag auch zu Bismarcks Zeiten, dem Ursprung der gesetzlichen und solidarischen Krankenversicherung, richtig gewesen sein.
Es ist allerdings Solidarität in die falsche Richtung, wenn heutzutage ein sechsfacher Familienvater, der sich Urlaub überhaupt nicht leisten kann, mit seinen Beiträgen dem dreißigjährigen Yuppie-Börsenmakler dessen Unfall beim Snowboarden hinsichtlich Krankheitskosten und Gehalt bezahlt.
Aus diesen Gründen müssen die Zeichen der Zeit erkannt werden: Leistungsausschlüsse, die freilich zwangsweise privat abgesichert werden müssen (Urlaub, Unfall beim Sport usw.), müssen definiert werden.
Ebenso ist vollkommen klar, dass die Krankenversicherung an der Tabaksteuer, der Alkoholsteuer und anderer mit Krankheit zusammen hängender Steuern partizipieren muss.
ggg. Beseitigung positiver Krankheitsaspekte
Die Krankenversicherung ganz allgemein birgt viel zu viele positive Elemente in sich, deren individuelle Erlangung erstrebenswert scheinen.
In der Autohaftpflichtversicherung kommt kein vernünftiger Mensch auf die Idee, willentlich zum Beispiel einen Unfall zu bauen, nur um das herauszuholen, was „man" hineingezahlt hat.
Jede einzelne Leistung der Krankenversicherung muss nicht nur auf ihre medizinische Sinnhaftigkeit abgeklopft werden, sondern auch darauf, ob ihr ein erstrebenswertes Element innewohnt.
Zu denken ist beispielsweise an Massagen, Rückenschule, Rheuma-Liga, diverse Medikamente usw.. Der Einfallsreichtum der deutschen Versicherungswirtschaft wird dazu führen, dass jedes erdenkliche Risiko für den Patienten absicherbar bleiben wird, wenn er es denn will.
hhh. Rehabilitationswesen
Auch die früher so genannten „Kuren", heutzutage Rehabilitationsmaßnahmen geheißen, gehören auf den Prüfstand.
Nicht dem Grunde nach, denn da machen sie Sinn. Aber die Ausführungen dieser Rehabilitation muss sich ändern.
Denn Tatsache ist: Eine Rehabilitationsmaßnahme ist nur dann effektiv, wenn an ihrem Ende neue Perspektiven stehen, die der Patient auch anzunehmen bereit ist. Es hat keine Wirkung, den Kranken -psychisch und/oder somatisch- für drei bis sechs Wochen aus seiner Situation herauszuholen, ihn „aufzupäppeln", ihm quasi zu zeigen, wie gut und schön das Leben sein könnte, um ihn dann am Ende der Maßnahme wieder in den alten „Sumpf“ zurückzuschicken.
Konkret bedeutet dies: Rehabilitation wird nur noch gewährt, wenn der Versicherte seinen Willen bekundet, seine Situation zu ändern. Die Perspektiven hierfür müssen bereits in der „Kur" geschaffen werden, die ersten Wege geebnet werden, z.B. feste Termine bei Behörden, Lebensberatungs-, Schuldnerberatungs- und/oder Eheberatungsstellen, bei der Raucherentwöhnung, der Rückenschule usw. usf. gebucht werden.
Wer hier nicht mitzumachen bereit ist, dem wird eine Rehabilitationsmaßnahme nicht gewährt. Wer zum Beispiel die Termine nicht einhält, von dem werden die aufgewendeten Beträge von seinem „Gesundheitskonto" abgebucht.
III. Flankierende Maßnahmen
Natürlich bedarf es weiterer flankierender Maßnahmen im Umfeld der Krankheitskosten, um das System so effektiv wie möglich werden zu lassen. Diese flankierenden Maßnahmen, deren Rangfolge der Auflistung keine Wertung ihrer Wichtigkeit darstellt, sind keineswegs unbedeutender als die direkten Veränderungen an der engeren Organisationsstruktur.
a. Föderalismus auf dem Prüfstand
Grundsätzlich muss in Zeiten der Globalisierung überlegt und festgelegt werden, wie viel Föderalismus sich Deutschland im Bereich des Gesundheitswesens erlauben kann.
Grundsätzliche Prämisse:
Es müssen übergreifende Handlungsebenen geschaffen werden, die die bis hierhin dargestellten Lösungsansätze und die noch zu besprechenden bzw. zu entwickelnden einer konsequenten und schnellen Verwirklichung näher bringen.
b. Stellung des behandelnden Arztes
Die Behandlungsebene des Patienten wird verändert werden müssen.
Der behandelnde Arzt wird aus der derzeitigen Verpflichtung entlassen, das soziale Gewissen der Nation zu sein, den Patienten also beispielsweise davon zu überzeugen, mit einer Bagatellerkrankung könne man arbeiten oder diese oder jene Bescheinigung sei hart an der Grenze des Erlaubten.
Natürlich wird außerdem der behandelnde Arzt grundsätzlich nicht neutral „in der Mitte“ anzusiedeln sein, sondern vielmehr, nicht zuletzt auch aus finanziellen Interessen (PatientenzufriedenheitPatientenflucht usw.) auf der Seite des Patienten stehen.
Um diese Gewissenskonflikte auszuschalten, wird eine neutrale Ebene eingeführt, die für Krankschreibungen, Bescheinigungen, Atteste usw. zuständig wird.
c. Änderung des Strafrechts
Ein ganz entscheidender Punkt auf der ärztlichen Handlungsebene ist die strafrechtliche Relevanz des ärztlichen Handelns.
Nach dem Deutschen Rechtssystem ist jeder ärztliche Heileingriff zugleich eine Körperverletzung im Sinne des Strafgesetzbuchs. Das ärztliche Handeln ist lediglich dann nicht strafbar, wenn es im Sinne des Gesetzes gerechtfertigt war.
Durch diese (deutsche) Regelung fühlen sich die Ärzte bedroht. Sie spüren, dass ihr Handeln, ihr Handwerk, ihrer „Hände Werk" von der Gesellschaft negativ sanktioniert wird. Sie spüren existenzbedrohende Schadenersatzforderungen auf sich zukommen. Sie spüren zudem „den Staatsanwalt“ im Nacken, der sie potentiell bereits „mit einem Bein im Gefängnis" schmoren lässt.
Der Ausweg für den Arzt: Er unternimmt alles, damit ihm im Nachgang zu seinem Tun niemand am Zeug flicken kann.
Konkret: Der chirurgische Stationsarzt lässt von seinem Patienten „sicherheitshalber" ein EKG schreiben, obwohl es weder nötig wäre noch durch ihn sachgerecht gelesen werden kann, nur damit etwas in der Akte erscheint. Da werden zusätzlich zum Ultraschall noch Computertomogramme erstellt, um den Gallenstein zu beweisen. Da muss der Neurologe geradezu jeden Menschen mit Kopfschmerzen durch den Computertomografen schieben lassen, um sich keines Versäumnisses schuldig zu machen, obwohl sich durch seine sorgfältige Untersuchung zuvor bereits die 99,9999-prozentige Wahrscheinlichkeit auf das Fehlen eines Tumors ergeben hat. Da wird jeder Patient, der sich den Kopf gestoßen hat, sicherheitshalber im Krankenhaus beobachtet, weil „ja doch etwas sein könnte".
Das bedeutet: Der Arzt muss aus seiner strafrechtlichen Bedrohung bei seinem ärztlichen Handeln herausgeholt werden. Er muss herausgeholt werden aus seiner Bedrohung durch Schadensersatzforderungen, die ihn ruinieren könnten. Nur dann wird wieder verantwortliches und verantwortbares ärztliches Handeln Platz greifen. Nicht mehr „der Staatsanwalt", nicht mehr der drohende „Konkursrichter" bestimmen dann das ärztliche Handeln. Sondern der ärztliche Sachverstand, die ärztliche Erfahrung werden zur Richtschnur einer kostengünstigen Medizin.
d. Abbau des Überhangs an Krankenhausbetten
Dass natürlich in Deutschland die überflüssigen Krankenhausbetten radikal, rasch und mutig abgebaut gehören, bedarf in dieser Abhandlung eigentlich keiner Erwähnung. Hierüber besteht gesellschaftlicher Konsens. Nur endlich kraftvoll angegangen werden muss das Problem. Zur Zeit stellt sich die Lage so dar wie bei der Verkleinerung der Bundeswehr. Jeder Staatsbürger ist glühend dafür, die Armee ganz, ganz klein zu machen. Wird aber der Standort in seiner Nähe geschlossen, gehen dort Arbeitsplätze verloren und vielleicht auch Infrastrukturen der Region, dann ist das Lamentieren groß. Das Zerreden des Bettenabbaus muss deshalb durch rasches, konsequentes Durchgreifen verhindert werden.
e. Das Krankenhaus
Ein großer Teil der Versichertengelder werden im „Krankenhaussektor" ausgegeben. Auch hier müssen dringend Maßnahmen ergriffen weiden, die die Effizienz verbessern, die die Kosten senken.
aa. Abkoppelung der Verwaltung
Die Verwaltung des Krankenhauses muss abgekoppelt sein von dem Krankenhaus als solchem. Solange ein Träger eines Krankenhauses in enger, auch finanzieller Verflechtung steht mit dem „medizinischen Bereich", solange wird eine „shareholder-value-Mentalität“ vorherrschen.
Ein Beispiel: Betreibt ein und derselbe Träger eines Krankenhauses auch eine Reha-Klinik und ist der Chefarzt der Chirurgie am gesamten Unternehmenserfolg finanziell beteiligt, wird man sich nicht wundern müssen, wenn der frisch an der Hüfte Operierte sogleich in die unternehmenseigene Rehabilitationseinrichtung verfrachtet wird, wo er dann auch die volle, gesetzlich mögliche Zeit zubringen wird. Diese Strukturen mit ihren finanziellen Interessenskonflikten müssen aufgelöst werden. Denn im vorherrschenden System ist es attraktiv für „die Medizin", den Patienten möglichst lange an sich zu binden. Auch in diesem Bereich ist Kranksein attraktiv, jedenfalls für die auf Behandlungsebene Tätigen.
Stattdessen müssen Strukturen installiert werden, die rasches Gesunden des Patienten belohnen! Es müssen sogar finanzielle Anreize entwickelt werden für den Fall, dass Einsparungen erzielt werden.
bb. Krankenhausambulanzen
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Ambulanzen der Krankenhäuser-
Erfahrungsgemäß tun hier oft, besonders zu sog. „Unzeiten", die jungen KollegInnen Dienst. Sie haben oft nur wenig Erfahrung. Sie stehen zudem in der Hierarchie eines Krankenhauses ganz weit unten. Es versteht sich von selbst, dass dann die medizinische Indikation zur stationären Aufnahme eines Patienten mangels der nötigen Erfahrung sehr großzügig gestellt wird, zumal im Nacht-Dienst der „Hintergrunddienst'' nicht gerne in seiner Ruhezeit in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus wird sich ein junger unerfahrener Kollege im Zweifel mehr nach den vermuteten Intentionen seiner Chefs richten als nach medizinischen Erwägungen.
Die Lösung der dargestellten Problematik: In jeder Krankenhausambulanz arbeitet ein älterer, erfahrener Facharzt für Allgemeinmedizin/hausärztlicher Internist, der weder der Weisung des Krankenhausträgers noch der Weisung der Chefärzte des Hauses unterliegt, auch von der Institution finanziell unabhängig ist.
cc. Liegezeiten
Weiterhin müssen Kontrollinstanzen entwickelt werden, die prüfen, ob und inwieweit z.B. Krankenhausentlassungen weniger von medizinischen Erwägungen getragen werden als von z.B. der Frage, ob das Wochenende vor der Tür steht. Ebenso muss überprüft werden, inwieweit über das Generieren von Diagnosen am einzelnen Krankenhauspatienten Geld aquiriert wird.
f. Arzneikosten
Ein großer Ausgaben-Block der Krankenversicherungen sind die Arzneikosten.
Hier muss von Seiten des Kostenträgers klar gesagt werden, was bezahlt wird und was nicht. Es ist ein Unding, ausgerechnet an der Nahtstelle „Arzt“ und „auf Heilung bauender Patient“ das Misstrauen zu implantieren, mit dem der Patient seinem Therapeuten begegnet, nicht wissend nämlich, ob wirklich „das Richtige" und „Optimale" für ihn getan wird. Und damit nicht aus den Krankenhäusern die Welle der „Originale" weiter auf die niedergelassenen Ärzte herunterschwappt, wird die kostenlose Abgabe dieser Präparate an die Krankenhäuser unterbunden. Auf den Entlassungspapieren für Patient und weiterbehandelnden Arzt steht nur noch der wissenschaftliche Name des Präparates. Des weiteren muss den Vertragsärzten erlaubt sein, Medikamente von den Patienten zurückzunehmen und weiter zu geben an die kranke Klientel.
g. Unterbindung der Zuwendungen
Unterbunden durch harte Sanktionen muss ebenfalls werden die Unsitte der Zuwendungen an marktformende Ärzte in Krankenhäusern, sei es durch indirekte Zuwendungen wie Ausstattung fürs Arbeitszimmer, durch Finanzierung von Fortbildungsreisen in entsprechendem Ambiente oder durch Veranstaltung hochbezahlter, kaum durch Publikum besuchter Vorträge. Ebenso müssen die sogenannten „Anwendungsbeobachtungen" ohne jeden wissenschaftlichen Wert als reines Marketinginstrument vom Gesundheitsmarkt verschwinden.
h. Ärztliches Honorar
Ein weiterer wichtiger Ausgabensektor sind die ärztlichen Honorare. Es erfolgt eine betriebswirtschaftlich korrekte Bezahlung. Im Zusammenwirken mit den noch folgenden Ausführungen muss es ein Ende haben mit den Budgets. Sie sind medizinfeindlich, schaffen eine Zwei-Klassen-Medizin und sind letztlich menschenunwürdig, indem sie Gesundheit, Heilung, ja letztlich sogar die Behandlung, die über Tod oder Leben entscheiden kann, von Punkterwägungen und von Geld abhängig machen.
i. Überprüfung des Chipkarten-Einsatzes
Schluss sein muss ferner mit dem „Doktor-Hopping", ausgelöst durch die Einführung der sog. Chip-Karte. Von manchen Lobbyisten vehement geleugnet, ist dieses Phänomen jedem Vertragsarzt bekannt. Es kostet unnötig Ressourcen nicht nur monetärer Art.
j. Schaffung des Primär-Arzt-Modells
Schluss sein muss darüber hinaus mit dem Aussuchen des fachärztlich tätigen Arztes durch den Patienten selbst. Er ist nicht in der Lage, die Diagnose zu stellen, dies kann nur der Arzt.
Deshalb muss immer der Hausarzt vorgeschaltet werden, um kostspielige und zeitaufwändige Fehlwege zu vermeiden, nicht zuletzt auch, um Schaden von den Versicherten abzuwenden.
Dass dies auch ohne Probleme möglich ist, zeigt die Tatsache, dass ohnehin der Hausarzt in den „Unzeiten" des Tages, der Nacht und der Wochenenden die ansonsten auf der Facharztebene versorgten Versicherten behandelt. Er wird dies also auch primär tun können.
Ohne Frage wird aber dieses Modell erst dann reibungslos funktionieren, wenn alle am System beteiligten Ärzte auch das Gefühl der Gleichgewichtigkeit, der Gleichwertigkeit und der sachgerechten, betriebswirtschaftlich korrekten Entlohnung ihrer Tätigkeit verspüren.
k. Kontrollmechanismen
Ein von weitgehenden Restriktionen befreites ambulantes Gesundheitssystem kann sich, wie jedes andere, Ausuferung, Betrug und Umgehung der erlassenen Regelungen nicht leisten.
Dem gemäß sind weiterhin Kontrollmechanismen nötig. Und wer dieses neue, freiheitliche, gerechte und korrekt bezahlte System durch sein Verhalten beschädigt, der muss deutlich härter zur Rechenschaft gezogen werden, als dies bisher der Fall ist.
l. Schaffung gleichgewichtiger Verhandlungspositionen
Es versteht sich von selbst, dass bei budgetfreier ambulanter Medizin, bei Beseitigung der Restriktionen auch im Bereich Niederlassung, bei der Einführung von mehr Marktwirtschaft gleichgewichtige Verhandlungspositionen auf Seiten der Leistungserbringer und auf Seiten der Leistungsbezahler geschaffen werden müssen.
Dazu gehört als wichtigstes Instrument auf Seiten der Vertragsärzte die Rückgabe der Sicherstellungsverpflichtung. Solange sie besteht, ist jedes Durchsetzen von Positionen auf Seiten der Leistungserbringer chancenlos.
Aber auch der Leistungsbezahler braucht Steuerungsinstumente. Dazu gehört, dass Verträge mit den Leistungserbringern nicht mehr global, sondern auch einzeln abgeschlossen werden können. Damit dies nicht per se zum Ruin des vom Bezahler letztlich abhängigen Vertragsarztes geschieht, werden solche Vereinbarungen, von einzelnen Spezialitäten und Sub-Spezialitäten abgesehen, regional verhandelt.
Zuständig auf Seiten der Ärzte werden hierfür selbstverwaltete, gewerkschaftsähnliche Berufsverbände, die die einzelnen Interessen der jeweiligen Ärztegruppe wahrnehmen. Denn die Vergangenheit hat deutlich gezeigt, dass es „den Vertragsarzt" nicht gibt. Es gibt nicht den „schließenden Spagat" zwischen den bestehenden ärztlichen Gruppierungen, zum Beispiel zwischen Haus- und Fachärzten. Es macht überhaupt keinen Sinn, auf Solidarität zu bauen oder zu hoffen, wo es sie wegen widerstreitender Interessen nicht geben kann.
m. Begleitendes Versicherungswesen
Vor dem Hintergrund der Grundidee des vorliegenden Konzepts, wonach nicht mehr Krankheit, sondern nur noch Gesundheit finanziell attraktiv sein darf, ist auch die Zahlung von privat versicherten Leistungen, zum Beispiel Krankentagegeldern und Krankenhaustagegeldern, an strenge Restriktionen zu koppeln und darüber hinaus zusätzlich mit einer Rückzahlklausel für nicht verbrauchte Beiträge auszustatten.
n. "Elder Medicin-Men"
Schlussendlich müssen in die zu erlassenden Gesetze und Verordnungen Schiedsvereinbarungen o.ä. eingearbeitet werden, die die sog. „Elder Medicin-Men" implantieren - Ärzte, Verwalter etc., die keine eigenen, primär pekuniären oder politischen Ambitionen mehr haben.
Es ist ein Unding bei einer immer älter werdenden Bevölkerung, dass menschliche Ressourcen, große Erfahrungen an Lebens- und Berufsinhalten brach liegen, die nicht genutzt werden. Anstatt den -weisen- Rat von im Ruhestand befindlichen Ärzten, Krankenhauschefs, Krankenkassenchefs, Gesundheitspolitikern, Managern aus der Pharmaindustrie, Gewerkschaftern usw. usf. zu nutzen, bedient sich das derzeitige System nahezu ausschließlich der reinen Lobbyisten.
Das muss sich ändern.
Im Bereich zum Beispiel der Fragen Grundversorgung-Ausgrenzung, Medikamente-Positivliste, Behandlungsverfahren-Zulassungsausschuß, Regelungen Versicherung, Berufsrecht etc. müssen diese „Elder Medicin-Men" ihr Betätigungsfeld finden.
C. Schlussbetrachtung
Die Gesundheitspolitik der vergangenen Jahrzehnte mit ihren Reformen und Reförmchen, mit Ihren Drehungen um einhundertachtzig Grad und im Kreis, mit ihren Eingriffen und ihrem Laufen lassen hat unbestreitbar ins Chaos geführt. Das können nur Chaoten attraktiv finden. Alle anderen sind letztlich genervt von der gegenwärtigen Lage, ja teilweise aufgerieben untereinander, sie müssen sich wehren.
Der wirklich neue Anfang ist vorstehend beschrieben. Selbstverständlich erhebt er keinen Anspruch auf Ausschließlichkeit. Ergänzungen, Ausformungen sind nötig. Aber „der neue Anfang“ enthält alle wesentlichen Elemente, um die Lähmung des Systems zu beenden.
Es muss allerdings zum Schluss noch einmal nachdrücklich betont werden:
Ein radikaler Schnitt tut not. Die Umsetzung einzelner Schritte des Konzepts macht keinen Sinn. Vielmehr muss endlich zum „großen Schlag" ausgeholt werden, damit das sturmgepeitschte Schiff der Gesundheitspolitik endlich wieder in ruhiges Fahrwasser gerät.
Das alles wird unendlich viel Kraft, politisches Durchhaltevermögen, Überzeugungsarbeit und gute Nerven kosten! Sie einzusetzen, freilich wird sich lohnen!
.....freilich wird sich lohnen!
na klar, nur "wer erschlägt" die "lobbyisten"
das durchhaltevermögen - wünsche ich mir auch - denn vernunft und augenmass sind scheinbar hier bei uns verloren gegangen.